
NNordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) ist nicht gegen eigenes Lob. “Wirklich dran bleiben!” sagte er diese Woche über den Kurznachrichtendienst Twitter. Mit der Aufforderung an Nordrhein-Westfalen – also an sich selbst – schließt die Bundesregierung „endlich die Justizlücke“ im Hilfspaket.
„Auch Häuser mit Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen sollen entlastet werden“, schrieb er. Wie beim Benzin sind die Preise hier stark gestiegen. Dass diese Erleichterung jetzt kommt, ist eine gute Nachricht „für Millionen“.
Diese Worte werden wohl bei Wüst und all den anderen Politikern ankommen, die diese Woche so viel für die Vorschriften für die Kunden von Öl und Heizpellets feiern.
Kunden sollten nicht zu viel Geld vom Staat erwarten
Schon die Behauptung, es habe früher eine „Eigenkapitallücke“ zwischen verschiedenen Energiekunden gegeben, ist gewagt.
Die Tatsache, dass “Millionen Menschen” davon profitieren, wird schwer aufrechtzuerhalten sein. Wer in diesem Jahr seinen Heizöltank oder Pelletslagertank befüllt hat, sollte kein Geld vom Staat erwarten. Viele bekommen gar nichts.
Die Entstehungsgeschichte der Härtefallfonds für Haushalte, die mit „fremden Brennstoffen“ wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas heizen, zeigt, wie unbekümmert Politik heute sein kann. Schnell wird etwas beantragt, geschrieben und entschieden – die Details werden später behandelt.
Es wurde beschlossen, dass das Budget rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 freigegeben wird. Die Förderobergrenze muss 2000 Euro pro Haushalt betragen.
Voraussetzung ist, dass die Heizkosten mindestens doppelt so hoch sind wie im Vorjahr. Der Staat übernimmt 80 Prozent des Betrags, der die doppelten Kosten von 2021 übersteigt.
Es gibt eine Einschränkung: Es müssen mehr als 100 Euro sein. Dafür stehen aus dem Stabilisierungsfonds maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist mehr als wenig, versichert man in Regierungskreisen. Wenn auch nächstes Jahr Hilfe benötigt wird, wollen wir sehen, was wir noch tun können.
Ratet mal, was der Referenzpreis bedeutet
Jetzt wollen natürlich alle Nicht-Gas-Kunden wissen, wie sie an Euro und Cent kommen. Aber es kann nicht gesagt werden. Für die Berechnung ist neben dem Kaufpreis dieses Jahres der Preis des Vorjahres maßgeblich.
Um nicht kompliziert zu werden, ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass einheitliche Werte für alle verwendet werden sollten. „Als Referenzpreis wird der Jahresdurchschnittswert des Vorjahres für den Kraftstoff herangezogen“, heißt es im Gesetz.
Nun muss für den jeweiligen Brennstoff nur noch ein „Jahresdurchschnittswert aus dem Vorjahr“ vorliegen. Sie hat laut Statistischem Bundesamt Richtwerte für Heizöl, nicht aber für Pellets und Flüssiggas.
Der Referenzpreis muss noch geklärt werden, während von der Fraktion der Ampelpartei kleinlaut. Der aktuelle Punkt soll erst in wenigen Wochen in einer eigenen Bund-Länder-Verordnung geklärt werden. Je nach Region sind noch unterschiedliche Richtpreise möglich.
Ein Blick auf die bundesweiten Heizölzahlen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass es zumindest beim wichtigsten Energieträger neben Gas nicht viel geben wird.
Kunden müssen in der absoluten Hochphase im März, kurz nach dem Krieg in der Ukraine oder im Hochsommer volltanken, um mit erheblichen Subventionen vom Staat rechnen zu können. Der Oktober ist ein Einkaufsmonat, der auch was bringen kann.
Nur in vier der elf Monate lag der Literpreis über 120 Euro
Konkret in Zahlen: Der von Statistikern ausgewiesene Durchschnittswert für 2021 liegt bei 60,02 Euro für 100 Liter. Der Preis in der diesjährigen Rechnung muss wegen der geforderten Verdopplung mehr als 120 Euro betragen, um Erleichterung zu bekommen. Laut amtlicher Statistik geschah dies durchschnittlich nur in vier der relevanten elf Monate im Jahr 2022. Der Rekordwert startete im März mit 129,21 Euro pro Hektoliter.
Das schließt nicht aus, dass einzelne Kunden in ihren eidesstattlichen Versicherungen höhere Literpreise bestätigen können – darunter gibt es immer wieder Preisspitzen. Doch der Durchschnittswert aus Wiesbaden zeigt, dass dies nicht die Mehrheit der Heißölkunden sein wird.
Niemand beschwert sich und es gibt keine Ungerechtigkeit gegenüber Gaskunden. Denn ab dem kommenden Jahr werden sie vom Staat nur noch für 80 Prozent des gegenüber dem Vorjahr doppelt so hohen Benzinpreises entschädigt.