


CDU-Generalsekretär Mario Czaja (l) in Berlin und CDU-Bundespräsident Friedrich Merz.
Quelle: Britta Pedersen/dpa
Zuwanderer müssen nach den Plänen der Signal Union künftig schneller die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Die Bundesregierung hat die vorgeschlagenen Reformen scharf kritisiert, aber das ist noch nicht alles.
aAsylsuchende sollen künftig nicht mehr jahrelang auf eine endgültige Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen. Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Allerdings herrscht Uneinigkeit darüber, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann.
Der ehemalige Verwaltungsrichter Wolfgang Bartsch hält den Plan der Ampelkoalition, Asylverfahren zu beschleunigen, für halbherzig. Unter anderem die in Ihrem Gesetzentwurf enthaltenen Überlegungen, das Asylverfahren zu verkürzen, indem das Bundesverwaltungsgericht über bestimmte Herkunftsländer und Gefahrengründe entscheiden kann, greifen nicht. Das sagte der frühere Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig der Deutschen Nachrichten-Agentur in Berlin. Bisher haben sich die Leipziger Gerichte nicht allzu tief mit dem Inhalt des Asylverfahrens befasst. Die Koalitionspartner hoffen, dass die vorgeschlagene Regel die Rechtsprechung vereinheitlicht.
Anwälte warnen jedoch: Ich habe meinen Heimatort gewechselt. Daher ist keine Zeitersparnis zu erwarten. ”
Kritisch sieht Bartsch auch die Möglichkeit, dass der Gesetzentwurf dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erlaubt, Asylsuchenden per Videoanruf Fragen zu ihren Schutzgründen zu stellen. Er befürchtet: „Das wird eher zu Fehlentscheidungen als zu Beschleunigung führen, denn das ist leicht zu erkennen
Ein von SPD, Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren soll in dieser Woche erneut im Bundestag beraten werden. Der frühere Leiter des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat den Mitgliedern des Innenausschusses in der vergangenen Woche geraten, auch Beschwerden in Eilverfahren zuzulassen, vor allem wegen drohender Abschiebungen. Darüber hinaus sollen die Verwaltungsgerichte in allgemein wichtigen Fällen Berufung einlegen können. Er sagte: „Die derzeitigen Beschränkungen der Rechtsbehelfe sollten dazu beitragen, den Prozess zu beschleunigen.“ Aber das Gegenteil ist passiert. „Es fehlt an wichtigen obergerichtlichen Entscheidungen, an denen sich die Verwaltungsgerichte sowohl in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als auch in Hauptverfahren orientieren können.“
Koalitionsfraktions-Vizevorsitzende Andrea Lindholz (CSU) glaubt nicht an die Beschleunigungswirkung des aktuell vorgelegten Plans. Sie sagte: Sie glaubt, dass “in der Praxis eine wichtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dazu führen wird, dass andere Gerichte ähnliche Verfahren einstellen”. Innenpolitiker vermuten, dass dadurch zahlreiche Verfahren verzögert werden.
Nach Angaben der Bundesregierung dauert das Asylantragsverfahren vor den Verwaltungsgerichten inzwischen durchschnittlich 26,6 Monate. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren zum 31. Juli dieses Jahres bundesweit 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig.