
Bushido scheitert in Karlsruhe
Das Album „Sonny Black“ bleibt auf dem Index
02.12.2022 11:17 Uhr
Nach jahrelangem Rechtsstreit um die Indexierung seines Albums „Sonny Black“ scheitert Bushido nun in letzter Instanz. Das Bundesverfassungsgericht weist seine Beschwerde zurück – die Kunstfreiheit sei nicht betroffen. Aufgrund der jugendgefährdenden Texte darf das Album nicht an Kinder verkauft werden.
Der Rapper Bushido ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Indexierung seines Albums „Sonny Black“ gescheitert. Das Gericht in Karlsruhe erklärte, dass seine künstlerische Freiheit nicht verletzt sei. Das Album erschien 2014 und wurde 2015 von der Bundesanstalt für Medienprüfung als jugendgefährdend indiziert, weil die Texte brutalisierend wirkten, einen kriminellen Lebensstil verherrlichten und Frauen und Homosexuelle diskriminierten. (Bsp. 1 BvR 201/20)
Darf nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Bushido ging gegen die Indexierung vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat 2019 endgültig entschieden, dass „Sonny Black“ zu Recht als jugendgefährdend eingestuft wurde.
Nun hatte der Rapper vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Dieser nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechenden Regelungen im Jugendschutzgesetz verfassungswidrig sein könnten, sagte sie. Dass sich das Nutzerverhalten durch das Internet verändert hat, ist kein Grund. Auch das Argument, nur einzelne Titel hätten in den Index aufgenommen werden sollen, ist unerheblich.
Homophobe und gewalttätige Texte
Das Bundesverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Eingriff in die Kunstfreiheit gerechtfertigt war. Er betrachtete das Album im Lichte der Merkmale von Gangstarap, die harte sprachliche Auseinandersetzungen mit Musik als eine selbstermächtigende Antwort auf Marginalisierung beinhalteten.
An den frauenfeindlichen, homophoben und gewaltverherrlichenden Passagen kommt Bushido auf dem Album allerdings nicht vorbei, indem er sie satirisch überspitzt. Im Gegenteil: Seit er „Sonny Black“ als Alias aufgebaut hat, stärkt er sogar die Identifikation mit dieser Figur. Das Bundesverwaltungsgericht ging davon aus, dass Kinder und Jugendliche Worte ernst nehmen oder Handlungen nachahmen können. Karlsruhe hat sich darüber nicht beschwert.